Empfehlung zur Volksabstimmung
am 8. März 2026

Auf Bundesebene kommen vier Vorlagen zur Abstimmung:
  1. Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung.
    Empfehlung:
    Ja
    Stichentscheid: für die Initiative

  2. Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
    Empfehlung: ein lustloses
    Nein

  3. Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
    Empfehlung:
    Ja trotz einiger fragwürdiger Ansätze.

  4. Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung.
    Empfehlung:
    Ja


  • Erläuterungen zur 1. Vorlage

    Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»
    und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung.

    Gemäß der Initiative wird die Bundesverfassung wie folgt geändert:

    Art. 99 Abs. 1bis und 5

    1bis Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.

    5 Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

    Art. 2

    1 Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss vom 17. September 2025 über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.

    2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.


    Gegenentwurf zur Volksinitiative

    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft beschliesst: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

    Art. 99 Abs. 1bis und 2bis

    1bis Die schweizerische Währung ist der Franken.

    2bis Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.

    II

    Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Er wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

    Die Stimmberechtigten äussern sich dabei separat zur Volksinitiative und zum Gegenentwurf. Sie können den Vorlagen zustimmen oder diese ablehnen. In der Stichfrage können sie angeben, ob sie Volksinitiative oder Gegenentwurf vorziehen, falls beide von Volk und Ständen angenommen werden.

    Argumente der Initianten

    • Mit der Annahme der Initiative wird der Bund verpflichtet, die Versorgung mit Noten und Münzen dauerhaft sicherzustellen.
    • Nur unsere Initiative sichert verfassungsmässig, dass echtes Geld – Noten und Münzen – erhalten bleibt: krisensicher, unabhängig und demokratisch beschlossen.
    • Der direkte Gegenentwurf bleibt ungenau: Er spricht nur von « Bargeld » – ein Begriff, der schon morgen auch digitales Zentralbankgeld meinen könnte.
    • Der direkte Gegenentwurf überträgt die Verantwortung der Nationalbank, ohne den Bund zu Bargeldgewährleistung zu verpflichten.
    • Wenn Noten und Münzen verschwinden, geht ein Stück gelebte Freiheit verloren.
    • Noten und Münzen funktionieren unabhängig von Strom, Netz oder Handy – auch in Krisenzeiten.
    • Sie sichern Handel und Versorgung, wenn digitale Systeme ausfallen, und schützen vor schleichender Enteignung durch Negativzinsen auf unsere Guthaben.
    • Sie sichern Privatsphäre und Selbstbestimmung für ältere Menschen, Kinder und alle ohne digitale Möglichkeiten.
    • Die Mehrheit im Parlament lehnte es ab die Pflicht zur Bargeldannahme in der Verfassung zu verankern.
    • Ebenso will sie nicht, dass in die Verfassung steht, dass Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen und Nothilfe stets Zugang zu Bargeld haben müssen.
    • Wer ausreichend Bargeld besitzt, kann auch eine entsprechend lange Zeit die Sperrung seiner Bankkonten überstehen. Bekanntlich wurden in China und in der EU die Konten von Menschen gesperrt, welche eine andere Meinung vertraten, als die Leitpersonen der EU und in China.


    Argumente von Parlament und Regierung

    • Beide Räte unterstützten mit grosser Mehrheit den direkten Gegenentwurf.
    • Ihrer Ansicht nach nimmt der Gegenentwurf die Anliegen der Initiative auf.
    • Er vermeidet eine unnötige Verkomplizierung der Rechtsordnung.
    • Die Mehrheit im Parlament lehnte es ab die Pflicht zur Bargeldannahme in der Verfassung zu verankern.
    • Ebenso will sie nicht, dass in die Verfassung steht, dass Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen und Nothilfe stets Zugang zu Bargeld haben müssen.
    • Der Vorschlag, in der Verfassung festzuschreiben, dass Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen und Nothilfe immer Zugang zu Bargeld haben müssen, fand keine Mehrheiten.
    • Die Räte haben beschlossen, dass im Gegenentwurf der Begriff « Franken » statt « Schweizerfranken »stehen soll, weil er genügend klar ist.
    • Einige wenige Nationalrätinnen und Nationalräte lehnten auch den Gegenentwurf ab, weil sie sowohl ihn als auch die Initiative für unnötig halten.


    Meine Ansicht

    Ich bin erstaunt, wie mager die Argumente von Parlament und Regierung im Abstimmungsheft ausfallen.
    Was steckt dahinter, wenn eine Initiative mit so schwachen Argumenten abgelehnt wird ?
    Steckt der Glaube dahinter, dass das Bargeld über kurz oder lang verschwinden wird, weil der Geschäftsverkehr einfacher ist, wenn alle nur noch elektronisch bezahlen ?

    Sollte dem so sein, dann muss schon angemahnt werden, dass wir nahe dran sind, uns einer staatlichen Steuerung auszuliefern, welche unsere Konten je nach Gutdünken sperren kann.

    Einige nachdenklich stimmende Vorgänge

    Der Druck, den die Geld-Institute seit Jahren aufsetzen, um uns alle vom Gebrauch des Bargeldes wegzubringen und uns zum Bezahlen mit Kärtchen zu verführen, ist sehr deutlich erkennbar.
    Beim Einkaufen entstehen Verrechnungs-Kosten für die Verkäufer, statt für die Käufer. Man beachte, dass es die Käufer sind, welche entscheiden, dass sie bargeldlos bezahlen wollen. Beim öffentlichen Verkehr, bei Banken und in anderen Bereichen kommen KäuferInnen, die bargeldlos bezahlen, oft günstiger weg, und viele Sonderangebote gibt es nur über den Gebrauch eines Handys.

    Doch das Einschneidendste ist die Möglichkeit, die sich dem Staat und den Großunternehmen bietet, uns über die Kredit-Kärtchen zu steuern. Die Sperrung von Konten, wie sie nicht nur in China, sondern auch bei uns in Europa praktiziert wurde, sollte ernsthaft zu denken geben. Und uns eine Warnung sein.


    Abstimmungsempfehlung "Ja"

    Stichentscheid für die Initiative





    Erläuterungen zur 2. Vorlage

    Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»


    Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

    Art. 93 Abs. 6

    Zur Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen, die einen unerlässlichen Dienst für die Allgemeinheit erbringen, erhebt der Bund eine Abgabe von 200 Franken pro Jahr ausschliesslich von privaten Haushalten. Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezahlen keine Abgabe.

    Art. 197 Ziff. 15 4

    15. Übergangsbestimmungen zu Art. 93 Abs. 6 (Radio und Fernsehen)

    1 Der Gesamtertrag der Abgabe unterliegt den vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung geltenden Regeln über den Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen, um für die sprachlichen Minderheiten gleichwertige und hochwertige Programme zu verbreiten.

    2 Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter an der Abgabe für Radio und Fernsehen entspricht mindestens der vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung in ihren Konzessionen definierten Summe.

    3 Steigt die Zahl der abgabepflichtigen Haushalte, so ist die Abgabe entsprechend zu senken, damit der Gesamtertrag aus der Abgabe unverändert bleibt. Eine allfällige Absenkung der Abgabe erfolgt alle fünf Jahre. Die Teuerung kann dabei berücksichtigt werden.

    4 Die Grundsätze von Artikel 93 Absatz 6 und Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 sind unmittelbar anwendbares Recht und müssen von allen rechtsanwendenden Behörden und den Gerichten ungeachtet von Artikel 190 angewendet werden.

    5 Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 93 Absatz 6 unter Beachtung von Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 spätestens 18 Monate nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

    Art. 2

    Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.


    Argumente der Regierung

    • Die Annahme der Initiative hätte tiefe Einschnitte in das Angebot von Radio und Fernsehen zur Folge.
    • Die SRG müsste sich verkleinern. Das Publikum müsste auf viele Radio- und Fernsehangebote verzichten
    • Das Unternehmen SRG ist in allen Regionen der Schweiz verankert. Mit der Initiative müsste es die Produktion voraussichtlich auf Kosten der kleineren Regionen an einem Standort zentralisieren.
    • Mehrere Tausend Arbeitsplätze gingen verloren.
    • Die SRG wäre nicht mehr so attraktiv. Damit würden Werbegelder ins Ausland abfliessen.
    • Die derzeitigen Gebühren sind wichtig, denn damit kann die SRG in der ganzen Schweiz mit mehreren Standorten präsent bleiben.


    Argumente des Initiativ-Komitees

    • Die SchweizerInnen zahlen weltweit die höchsten Radio- und TV-Gebühren.
    • Alle müssen derzeit SRG-Gebühren zahlen, egal ob sie die SRG-Angebote nutzen oder nicht.
    • Mit den Gebührengeldern werden die privaten Medien konkurrenziert.
    • Die SRG ist ein aufgeblasene linksorientiert Institution, bezahlt von kapitalistischen Werbefirmen.
    • Von ausgewogener Berichterstattung kann keine Rede sein.
    • Wenn Unternehmen auch eine SRG-Abgabe zahlen müssen, führt das zu einer ungerechten Doppelbelastung.
    • Der angedrohte Kahlschlag bei Sportsendungen oder Regionalsendungen ist reine Angstmacherei


    Meine Meinung

    Wir sind den Neoliberalen schon sehr weit „auf den Leim gekrochen“. Das erkennt man daran, dass auf beiden Seiten fast nur über so kleine Fragwürdigkeiten diskutiert wird, wie beispielsweise darüber, ob die Fixierung auf 200 Franken in eine Verfassung gehöre oder weshalb Unternehmen keine Gebühren zahlen sollen, jedoch die Ärmsten und die Nichtnutzer schon.

    Wieder einmal sprechen beide Seiten von Arbeitsplatzverlusten. Wer hat recht ?

    Wie passen die Behauptungen zusammen, dass die SRG sei linkslastig sei, wenn sie gleichzeitig von den Kapitalisten bezahlt wird ?

    Die diskutierten Argumente drehen sich fast nur um wirtschaftliche Einbußen. Natürlich ist es erfreulich, dass beide Seiten Ungerechtigkeiten beheben wollen. Aber es scheint, dass es letztlich bei der Behandlung kleiner Symptome bleibt. Wie wäre es, wenn wir bei diesem Thema uns einem weit größeren Problem zuwenden würden ?

    Ich meine Folgendes: Ich rechne es den Linken und Grünen hoch an, dass sie sich gegen die Initiative einsetzen, weil sie glauben, dass die „Öffentlich-Rechtlichen Medien“ also Radio und Fernsehen das letzte "Bollwerk in der Brandung der allgegenwärtigen Propaganda“ sei. Deshalb fordern sie, die Initiative abzulehnen.

    Doch sind die „Öffentlich-Rechtlichen“ nicht auch schon von der Entdemokratisierung der Leitmedien erfasst worden ?

    Man kann beobachten, dass die Leitmedien schon seit Jahrzehnten immer dann sehr einseitig berichten, wenn Themen ins öffentliche Blickfeld geraten, welche die Interessen der Reichen gefährden.

    Der Grund liegt darin, dass die „Öffentlich-Rechtlichen“ es sich in der heutigen Medienlandschaft nicht leisten können, eine eigenständige Positiion zu vertreten. Sie werden gezwungen die Propaganda der Neoliberalen mitzumachen. Denn wenn die SRG etwas berichtet, was den reichen BesitzerInnen der Pressemedien nicht passt, werden sie in allen ihren Medien schlechtgemacht. Immer wenn es den Neoliberalen nicht gelingt ihre Leser gegen Radio, TV oder Behörden aufzuhetzen, greifen sie die „Öffentlich-Rechtlichen“ so lange mit Gerichtsprozessen an, bis diese zu gewissen Themen schweigen.

    Ich habe das Verhalten einiger Redaktoren von Radio und TV über längere Zeit beobachtet. Deshalb neige ich zunehmend zur Ansicht jener Menschen, welche behaupten, dass die reichen MeinungsmacherInnen, bezahlte Leute in die Redaktionen der „Öffentlich-Rechtlichen“ eingeschleust haben. Damit bestimmen die Eingeschleusten weitgehend, was in den Leitmedien veröffentlicht wird und was nicht.

    Da liegt liegt das wirkliche Problem: Die MedienbesitzerInnen steuern die schweizerische Politik mehr als die Parlamente und Regierungen. Sie steuern, indem sie vorgeben, worüber gesprochen wird und worüber nicht. Sie machen das weniger mit Lügen, als mit einseitiger Berichterstattung. Und überall da, wo die Maßgebenden der wenigen verbliebenen Verlagshäuser sich absprechen wird zensiert. Pressemedien, die groß genug sind, um die Volksbeeinflussung der Reichen über ihre Medien publik zu machen, gibt es nicht mehr.

    Und die PolitikerInnen ? Sie sind mit Arbeiten überfordert und können unmöglich sich in alle anstehenden Themen vertiefen. Sie beschränken sich auf das Lesen der Leitmedien und weil das alle Kollegen auch tun, bestärken sie sich gegenseitig in ihrer Meinung darüber, was "Fake-News“ sind und was nicht.

    Dazu passt auch, dass jene, welche die SRG wegen ihrer einseitigen Berichterstattung ausschalten wollen, nicht merken, dass sie logischerweise auch die privaten Leitmedien gleich behandeln müssten; denn diese berichten ebenso einseitig.

    Abhilfe kommt nicht von etwas mehr oder wenige Radio- und Fernsehgebühr, sondern indem wir den Einfluss der Reichen auf die Medien beenden. Beispielsweise sollten alle Medien in Mitarbeiter-Firmen umgewandelt werden. Zudem soll ein Ethikrat darüber wachen, dass die Mitarbeiter der Medien in allen wichtigen Bereichen alle möglichen Seiten eines Themas beleuchten.


    Empfehlung: Nein



      Erläuterungen zur 3. Vorlage

      Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»

      Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

      Art. 103a

      Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik

      1 Bund, Kantone und Gemeinden bekämpfen die menschengemachte Klimaerwärmung und ihre gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen in Übereinstimmung mit den internationalen Klimaabkommen. Sie sorgen für eine sozial gerechte Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen.

      2 Der Bund unterstützt insbesondere:

      a. die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft;

      b. den sparsamen und effizienten Energieverbrauch, die Versorgungssicherheit und den Ausbau der erneuerbaren Energien;

      c. die notwendigen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen inklusive finanzielle Beiträge für den Ausgleich des Einkommensausfalls während der Ausbildungszeit;

      d. nachhaltige und natürliche Karbon-Senken;

      e. die Stärkung der Biodiversität, namentlich zur Bekämpfung der Folgen der Klimaerwärmung.

      Für die Finanzierung der bundeseigenen Vorhaben und für finanzielle Beiträge an die Vorhaben von Kantonen, Gemeinden und Dritter verfügt der Bund über einen Investitionsfonds. Der Fonds oder vom Bund beauftragte Dritte können auch Kredite, Garantien und Bürgschaften gewähren.

      Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

      Art. 197 Ziff. 154 15. Übergangsbestimmung zu Art. 103a (Förderung einer sozial gerechten Energie-und Klimapolitik)

      Der Fonds gemäß Artikel 103a Absatz 3 wird vom Bund spätestens ab dem dritten Jahr nach Annahme von Artikel 103a durch Volk und Stände bis 2050 jährlich mit Mitteln in der Höhe von 0,5–1 Prozent des Brutto-Inlandproduktes gespeist. Dieser Betrag wird im Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben gemäß Artikel 126 Absatz 2 nicht mitgerechnet. Er kann angemessen gesenkt werden, wenn die Schweiz ihre nationalen und internationalen Klimaziele erreicht hat.

      Art. 2

      Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.


      Argumente Bundesrat und Parlament

      • Der Bund betreibt bereits heute eine wirksame und ausgewogene Klimapolitik.
      • Allein dem Bund stehen bereits heute jährlich rund 2,5 Milliarden Franken für den Schutz des Klimas und die Förderung der Biodiversität zur Verfügung.
      • Ein neuer Fonds ist dafür nicht nötig.
      • In der Industrie werden die Hauptverursacher wirksam eingebunden.
      • Der Investitionsfond schwächt die Schuldenbremse.
      • Die Ausgaben für den Investitions-Fonds wären laut Initiative nicht der Schuldenbremse unterstellt.


      Argumente der Initianten

      • Die Schweiz ist als Alpenland besonders stark vom Klimawandel betroffen.
      • Mit der Initiative kommen wir weg vom ausländischen Gas und verbessern die Energie-Effizienz von Gebäuden.
      • Dies kann ohne neue Steuern und Abgaben finanziert werden.
      • Eine umweltverträgliche Energieversorgung schafft Wohlstand und neue Arbeitsplätze.
      • Die Industrie erhält Unterstützung, um auf umweltfreundlichere Produktionsverfahren umzustellen.
      • Die Initiative setzt auf einen leistungsfähigen Forschungsplatz.



      Integrale Sicht

      In einer integralen Gesellschaft werden nur so viele Ressourcen verbraucht, wie wirklich nötig. Die Menschen beachten die Grenzen des zur Verfügung stehenden. (Sie leben von den „Zinsen“ der Natur und nicht von deren „Kapital“.)

      Meine Sicht:

      Die Anliegen der Initianten unterstütze ich hinsichtlich der Sorge gegenüber unserer Mitwelt. Die Stärkung der Biodiversität, das Isolieren von Gebäuden, Maßnahmen damit lange Verkehrswege sich erübrigen und eine Wirtschaft, die sich auf die Herstellung nützlicher Gebrauchsgüter beschränkt sind sehr zu begrüßen. Wenn wir uns mäßigen, brauchen wir uns nicht um die Versorgungssicherheit zu kümmern.

      Ich empfehle, das Hauptgewicht der Maßnahmen nicht auf die Dekarbonisierung zu legen. Zudem scheint mir die „Bekämpfung“ der Folgen der Klimaerwärmung ein untaugliches Mittel zu sein, denn das Bekämpfen sehe ich als eine der Ursachen für die Klimaerwärmung.

      Auch die Aus- und Weiterbildungmaßnahmen auf freiwilliger Basis machen in vielen Bereichen Sinn.
      Allerdings erkenne ich in der Forderung eines „leistungsfähigen Forschungsplatzes“ kein alternatives Anliegen.
      Von der Intuition geleitete Forschung ist natürlich und sehr zu begrüßen. Jedoch Forschung, die durch finanzielle Gier und in der Folge davon durch wirtschaftliche Zwänge betrieben wird, kann keine sinnvollen Erzeugnisse hervorbringen.

      Die Schuldenbremse finde ich wichtig. Aber die bundesrätliche Angst vor dem Unterlaufen der Schuldenbremse finde ich seltsam, denn die Regierung ist es, welche diese unterläuft, indem sie die Militärausgaben massiv erhöht. Ein Bundesamt für Frieden sehr viel wirksamer und würde nur einen Bruchteil des Militärs kosten.

      Die Veränderungen
      Empfehlung: Ja



      Erläuterungen zur 4. Vorlage

      Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung.

      Seit vielen Jahren wird um die Frage diskutiert, ob es gerecht ist, wenn Ehepaare stärker besteuert werden als Partnerschaften bei denen jeder Partner eine eigene Steuererklärung ausfüllt.

      Nun liegt endlich eine Gesetzesanpassung vor, die das Ausfüllen der Steuererklärung von allen Erwachsenen verlangt.

      Die Gesetzesanpassung umfasst 9 Seiten mit vielen Bestimmungen zur Erfassung der Steuerfähigkeit einer Person und zur Abwicklung des Steuereinzugs. Der Text ist zu lang um ihn hier einzufügen. Er steht im Abstimmungsheft.


      Argumente gegen die Gesetzesanpassungen

      • Die Kantone wollen keine Eingriff in ihre Steuerautonomie.
      • Sie werden gezwungen,zusätzlichen Anpassungen vorzunehmen. Genannt werden: Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung.
      • Ehepaare mit nur einem Einkommen werden steuerlich stärker belastet. Entlastungsmaßnahmen für solche Ehepaare sind keine vorgesehen.
      • 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen müssen durch die Verwaltung verarbeitet werden.
      • Das bewirke: einen massiver Stellenaufbau und hohe Mehrkosten bei Kantonen und Gemeinden.


      Argumente Bundesrat und Parlament

      • Die Individualbesteuerung beendet die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Unverheirateten. Sie werden steuerlich gleich behandelt.
      • Eine große Mehrheit der Steuerpflichtigen zahlt künftig weniger oder gleich viel direkte Bundessteuer. Entlastet werden insbesondere Ehepaare, die heute gemeinsam eine Steuererklärung einreichen.
      • Die derzeitige Lage hält nicht berufstätige Hausfrauen davon ab eine Arbeit anzunehmen, weil damit die Steuerbelastung steigt. Das sei ein Nachteil für Wirtschaft und Sozialwerke.
      • Weil Hausfrauen keine Arbeit übernehmen müssten die Unternehmen auf Arbeitskräfte aus dem Ausland zurückgreifen.
      • Das Ausfüllen einer separaten Steuererklärung durch beide Eheleute stärkt die Eigenverantwortung und finanzielle Unabhängigkeit.
      • Sie verbessert die Altersvorsorge und die Absicherung im Fall einer Scheidung.
      • Der administrative Aufwand für die getrennten Steuererklärungen hält sich in Grenzen, da die steuerpflichtigen Personen bereits heute gewisse Einkünfte und Abzüge separat deklarieren müssen.


      Versuch eine integrale Sicht dazu zu formulieren

      In einer integralen Gesellschaft gibt es keine Steuern, weil jede und jeder ihren Beitrag zu den gemeinsamen Anliegen freiwillig beiträgt.
      Da wir aber noch nicht in einer integralen Gemeinschaft leben, braucht es Steuern zur Bezahlung von Anliegen, die dem Gemeinwohl dienen.
      Die nötigen Steuer-Regelungen soll so gerecht wie möglich ausgestaltet werden.


      Was mir in der laufenden Diskussion missfällt

      Positiv ist, dass weder die Gegner noch die Befürworter die Besteuerung ablehnen. Bedenklicher ist, dass die Räte sehr uneinig waren. Im National- wie auch im Ständerat stimmte die Hälfte „Ja“ und die andere Hälfte „Nein“.
      Sorgen bereitet mir, dass auf beiden Seiten unzimperliche Argumente angeführt werden, welche wenig zukunftsfähig sind.
      Die Gegnerschaft benutzt den Begriff „Steuer-Schwindel“, aber sie deckt keinen Schwindel auf. Liegt keiner vor ? Von Schwindeln kann nur geredet werden, wenn etwas bewusst verschwiegen wird. Bei dieser Vorlage kann ich kein Interesse erkennen, etwas zu verschweigen.
      Die Regierungsseite benutzte das Schlagwort „Heiratsstrafe“.
      Solche
      Verhalten dienen nicht der Versachlichung des Anliegens.

      Verständlicher Grund für mangelnde Steuerbereitschaft

      Dass sehr viel Steuergeld für militärische Abwehr anstelle von Friedensförderung ausgegeben wird, finde ich entsetzlich. Aber ich ändere diese Kriegs-Mentalität nicht, indem ich die Steuern verweigere. Und solange mit den Steuern andere, wirklich nützliche gemeinschafts-fördernde Anliegen finanziert werden, „gebe ich dem König, was des Königs ist“.

      Darum braucht es Steuern

      In unserer heutigen Welt, in der die Ziele der Menschen teilweise weit auseinanderliegen, ist niemand wirklich zufrieden mit der Verwendung der Steuereinnahmen. Diese Unzufriedenheit nagt am Willen Steuern zu bezahlen. Deshalb versuchen viele BürgerInnen nach Möglichkeiten, noch das eine oder andere Steuer-Schlupfloch zu finden. Das wiederum nötigt die Gesetzgeber diese Schlupflöcher zu stopfen. So entstehen seitenlange Regelungen, - wie die hier vorliegende – welche nur noch wenige Steuerspezialisten wirklich durchschauen.

      Nützliche Aspekte der Gesetzesanpassung

      Eine für mich erwünschte Auswirkung der Neuregelung ist die emanzipierende Wirkung der Gesetzesanpassungen. Ich meine damit, dass jede Person, die eine Steuererklärung ausfüllt, danach ihre persönliche finanzielle Lage besser kennt. Diese Einsicht kann nicht zuletzt bei Ehepaaren klärend wirken.

      Aufgrund mehrerer Überlegungen scheint mir die vorliegende Gesetzesanpassung eine Regelung zu sein, welche die Steuerpflichtigen da abholt, wo sie gerade stehen.


      Empfehlung: Ja

      Und wir können wählen zwischen
      Selbst-Versklavung und Selbst-Mächtigkeit !


      Themen der übernächsten Abstimmung

      Die Vorlagen wurden noch nicht bekanntgegeben.

      03.02.2026